Kommunionempfang

Vatikan: Gegen „Automatismus“ bei Kommunionempfang

Der Vatikan empfiehlt den Gläubigen, die so genannte geistliche Kommunion wiederzuentdecken. In einem Editorial für Radio Vatikan erinnert Papstsprecher Federico Lombardi an einen Ausschnitt aus dem Text „Sacramentum caritatis“ von Benedikt XVI.:
„Wir sollten uns hüten vor einem „gewissen Automatismus, so als habe man, nur weil man sich während der Liturgie in der Kirche befindet, das Recht oder vielleicht sogar die Pflicht, zum eucharistischen Mahl zu gehen.

„Wir sollten uns hüten vor einem „gewissen Automatismus, so als habe man, nur weil man sich während der Liturgie in der Kirche befindet, das Recht oder vielleicht sogar die Pflicht, zum eucharistischen Mahl zu gehen. Auch wenn es nicht möglich ist, die sakramentale Kommunion zu empfangen, bleibt die Teilnahme an der heiligen Messe notwendig, gültig, bedeutungsvoll und fruchtbar. Unter diesen Umständen ist es gut, das Verlangen nach der vollen Vereinigung mit Christus zu pflegen, zum Beispiel mit der Praxis der geistlichen Kommunion“ (Sacramentum caritatis, 55).“

Das Konzil von Trient hatte noch gemahnt, die Teilnehmer an einer Messfeier sollten doch bitte nicht nur geistlich, sondern auch sakramental zur Kommunion gehen. Doch Pius X. ermunterte zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts zum häufigen Kommunionempfang, und die Liturgische Bewegung sowie das Zweite Vatikanische Konzil folgten ihm darin. Das ließ die Praxis der geistlichen Kommunion seltener werden. Lombardi:

„In der Messe feiert die Gemeinschaft der Kirche Tod und Auferstehung Jesu, der lebendig und präsent ist. Ihn sakramental zu empfangen, bleibt ein Geschenk; doch der starke innere Wunsch, sich mit ihm zu vereinigen, ist ebenfalls eine wirksame Quelle der Kommunion. Das ist ein wichtiges Wort der Hoffnung und Solidarität für alle, die aus verschiedenen Gründen – ob praktischer Art oder wegen der Umstände ihres Familienlebens – heute nicht zur sakramentalen Kommunion gehen können.“

Das zielt vor allem auf die Gläubigen, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind. Sie sind laut Kirchenrecht vom sakramentalen Kommunionempfang ausgeschlossen. Der Papst empfiehlt ihnen die geistliche Kommunion und bemüht sich auch deshalb um stärkere Wertschätzung für diese Praxis.

(rv 04.09.2011 sk)

Dieser Text stammt von der Webseite http://de.radiovaticana.va/articolo.asp?c=517838
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